Informationen zur Waldbesitzerhaftpflichtversicherung inkl. Umweltschadenversicherung

Versichert sind Haftpflichtschäden Dritter, die aus dem Besitz, dem Betreten und der Bewirtschaftung der deklarierten Waldflächen resultieren. Hierzu gehören insbesondere Haftpflichtschäden aus Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, darüber hinaus Schäden bei Dritten durch Umwelteinwirkungen (Umwelthaftpflicht), z.B. Lagerung umweltgefährdender Stoffe wie Diesel oder Benzin, Dünge- oder Spritzmittel.
In der Umweltschadenhaftpflicht speziell übernimmt der Versicherer berechtigte Sanierungs- und Kostentragungspflichten, erstattet anfallende Gutachter- und Sachverständigenkosten, übernimmt die Kosten des Verwaltungsverfahrens und eines eventuellen Gerichtsverfahrens. Versicherbar sind auch Schäden der Gewässer (auch des Grundwassers) oder des Bodens.
Der Versicherer prüft den Haftpflichtanspruch und wehrt für den Waldbesitzer die unbegründeten Forderungen ab (passiver Rechtsschutz). Bei begründeten Forderungen wird der Schaden vom Versicherer gezahlt.


Rahmenvertrag über Waldbesitzer-Haftpflichtversicherung
Die FBG Kaufbeuren hat für ihre Mitglieder mit der Versicherungsstelle Deutscher Wald ein spezielles Versicherungsangebot ausgehandelt, das Haftungsfragen im Wald und auch die Haftung von Umweltschäden zu einem Sonderpreis pro Hektar je Jahr zzgl. Versicherungssteuer und einer Bearbeitungspauschale abdeckt. Informationen erhalten Sie in der Geschäftsstelle.

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